Baumeister
Ihr verlässlicher Partner für die umfassende Planung, Steuerung und Umsetzung Ihrer Bauprojekte.
- Planung und statische Berechnung
Der Baumeister ist berechtigt, Hochbauten, Tiefbauten und verwandte Bauwerke umfassend zu planen und statisch zu berechnen.
- Bauausführung und fachgerechter Abbruch
Die fachgerechte Errichtung (Ausführung) sowie der Abbruch von Bauwerken fallen in seinen direkten Aufgabenbereich.
- Bauleitung und Projektmanagement
Er darf Bauprojekte entwickeln, steuern und leiten. Dazu gehört auch die Übernahme der kompletten Bauführung und Bauaufsicht.
- Alles aus einer Hand als Generalunternehmer
Ein Baumeister darf Gesamtaufträge als Generalunternehmer übernehmen. (Arbeiten, die nicht in seinen direkten Berechtigungsumfang fallen, muss er dabei an entsprechend befugte Gewerbetreibende vergeben).
- Behördenvertretung
Er ist befugt, den Auftraggeber bei Bauprojekten offiziell vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts (wie Bund, Ländern oder Gemeinden) zu vertreten.
- Sachverständigengutachten und Energieausweise
Baumeister dürfen als Sachverständige tätig werden und Energieausweise ausstellen.

